Der erste Schritt in ein glückliches Reiterleben ist das Unterschreiben eines ordentlich formulierten, ausführlichen Kaufvertrags, der den Kaufgegenstand und die zugrundliegenden Umstände genau wiedergibt. Wichtig ist, dass der Kauf korrekt abläuft und sich der Käufer nicht über den Tisch ziehen lässt. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Sachen betreffen, sind auch auf Tiere anwendbar. Somit gilt das ganz normale Kaufrecht. Zudem muss der Verkäufer die vorvertragliche Aufklärungspflicht einhalten. „Aus juristischer Sicht rate ich jedem davon ab, den Pferdekaufvertrag mittels Handschlag abzuschließen“, so Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster. Ein korrekter Vertrag muss her – und das ist keiner aus dem Internet.