Wer mit seiner Lebensversicherung doch nicht so zufrieden ist wie erwartet, kann sie vielleicht noch heute rückgängig machen. Denn wurde die Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, kann sie aufgrund eines Fehlers in den Vertragsunterlagen rückabgewickelt werden. „Der damalige automatische Wegfall des Widerspruchsrechtes ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung war laut Europäischem Gerichtshof nicht europakonform. Daher besteht seit 2013 das Widerspruchsrecht für die betroffenen Versicherungsverträge ohne zeitliche Begrenzung fort“, erklärt Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster. Einzige Bedingung: die Belehrung über das Widerspruchsrecht ist gar nicht oder fehlerhaft erfolgt.
Über Rechtsanwalt Markus Zöller
Markus Zöller ist als Rechtsanwalt und als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Experte für Wettbewerbsrecht. Zudem ist seine Kanzlei im Verkehrs-, Familien- und Erbrecht sowie Arbeits-, und Medizinrecht tätig. Rechtsanwalt Zöller leitet seine “Kanzlei in der Innenstadt“ in Münster und ist über die Internetpräsenzen www.abmahnungsretter.de und www.kanzlei-zoeller.de erreichbar.